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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma EQUOVIS GmbH

1. Geltungsbereich

Für alle Bestellungen über unseren Online-Shop gelten die nachfolgenden AGB.

2. Vertragspartner, Vertragsschluss

Der Kaufvertrag kommt zustande mit der Firma EQUOVIS GmbH.

Der Kaufvertrag kommt durch Auftragsbestätigung per E-Mail im Anschluss an die Bestellung oder den Auftrag zustande.

Der Verkauf der angebotenen Waren erfolgt nur in haushaltsüblichen Mengen und nur an Personen im geschäftsfähigen Alter. Die EQUOVIS GmbH behält sich vor, eingehende Bestellanfragen aus wirtschaftlichen Gründen - auch ohne Begründung - abzulehnen.

3. Beschaffenheit der Ware

1. Konstruktions- und Formänderungen des Liefergegenstandes bleiben vorbehalten, soweit der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Käufer zumutbar sind.

2. Muster, Proben, Analysedaten und sonstige Beschaffenheitsangaben des Verkäufers sind im Rahmen des Handelsüblichen nur Anhaltspunkte innerhalb der tatsächlich anzutreffenden Bandbreite der entsprechenden Werte zu Abmessung, Farbe, Qualität, chemischer Zusammensetzung und Wirkungsweise der vom Verkäufer gelieferten Ware.

3. Eine Garantie für die Beschaffenheit, die Haltbarkeit oder den Ertrag des Liefergegenstandes übernehmen wir nur durch ausdrückliche Erklärung, nicht aber aufgrund des Inhaltes von Produktbeschreibungen, technischen Daten und andere Drucksachen und Informationen. Für öffentliche Aussagen, insbesondere in der Werbung, hat der Verkäufer nur dann einzustehen, wenn er diese Aussagen veranlasst hat. Im Übrigen besteht eine Einstandspflicht nur dann, wenn die Werbung die Kaufentscheidung des Kunden auch tatsächlich beeinflusst hat.

4. Bezahlung

In unserem Shop stehen Ihnen die folgenden Zahlungsarten zur Verfügung:

Kauf auf Rechnung
Überweisen Sie den Rechnungsbetrag bequem erst nach Erhalt der Ware.
In diesem Fall werden Ihre Daten an die SCHUFA, SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, zum Zwecke einer Auskunft über Ihre Bonität weitergegeben.
Der Kaufpreis wird bei Kauf auf Rechnung am Tag des Eingangs der Lieferung beim Kunden zur Zahlung fällig. Der Rechnungsbetrag ist binnen 7 Tagen an den Verkäufer zu überweisen.

5. Lieferfristen und Verzug

1. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tage der Unterzeichnung eines schriftlichen Kaufvertrages oder der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der vom Käufer zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang der vereinbarten Anzahlung.

2. Die Lieferfrist verlängert sich – auch innerhalb eines Verzuges – angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens des Verkäufers liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des verkauften Gegenstandes von erheblichem Einfluss sind und den Verkäufer kein Verschulden trifft.

3. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der bis zur Lieferung bestehenden Vertragspflicht des Käufers voraus.

4. Dem Verkäufer steht für den Fall ein Rücktrittsrecht zu, dass sein Lieferant dessen Lieferpflicht nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt, sofern der zwischen Verkäufer und Lieferant geschlossene Liefervertrag im selben Maße Sicherheit für eine rechtzeitige und ordnungsgemäße Belieferung des Verkäufers zu gewähren versprach, wie im Verhältnis zwischen Verkäufer und Käufer nach dem vorliegenden Vertrag vereinbart wurde (kongruentes Deckungsgeschäft).

6. Selbstabholung

Wir liefern nur im Versandweg. Eine Selbstabholung der Ware ist leider nicht möglich.

7. Gewährleistung und Mängelrüge

1. Der Verkäufer leistet für den Liefergegenstand Gewähr nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der Käufer keine Pflichtverletzung und unerlaubte Handlung begeht und nachfolgend nichts anderes bestimmt ist:

2. Für Verbraucher gilt:

2.1. Die Ansprüche und Rechte des Käufers bei Mängeln an einem gebrauchten, beweglichen Liefergegenstand verjähren vorbehaltlich der Regelungen in Ziffer 7. Nr. 4 in einem Jahr ab Gefahrübergang.

2.2. Verbraucher haben offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von einem Monat ab Empfang der Ware anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Anzeige, erlöschen die Gewährleistungsrechte für offensichtliche Mängel. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers.

3. Für Unternehmer gilt:

3.1. Der Verkauf gebrauchter, beweglicher Liefergegenstände erfolgt unter dem Ausschluss jeglicher Gewährleistung.

3.2. Ansprüche und Rechte des Käufers bei Mängeln an beweglichen, neu hergestellten Liefergegenständen verjähren vorbehaltlich der Regelungen in Ziffer 7. Nr. 4 in einem Jahr ab Gefahrübergang.

3.3. Für Mängel, die den Wert der Ware oder ihre Tauglichkeit zum vertraglich vorausgesetzten Gebrauch erheblich mindern, leistet der Verkäufer nach seiner Wahl zunächst Nachlieferung oder Nachbesserung. Bei unerheblichen Mängeln kann der Verkäufer anstelle der Nacherfüllung Minderung gewähren.

3.4. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, stehen dem Käufer die Rechte auf Minderung, Rücktritt und/oder Schadensersatz statt der Leistung nur zu, wenn er vor Ausübung dieser Rechte dem Verkäufer schriftlich eine Nachfrist von mindestens 14 Kalendertagen zur Nacherfüllung gesetzt hat. Diese Rechte setzen ferner voraus, dass der Käufer dem Verkäufer unmissverständlich androht, die Nacherfüllung nach Ablauf dieser Frist nicht mehr zu akzeptieren. Die vorstehende Regelung (Ziff. 7, 3.4.) gilt nicht, wenn nach dem Gesetz eine Fristsetzung entbehrlich ist.

3.5. Der Käufer hat er die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch den Verkäufer, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgange tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt der Käufer die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.

4. Die vorstehenden Regelungen über den Ausschluss der Mängelansprüche des Käufers und die Verjährungsfristen gelten nicht bei Schadensersatzansprüchen in Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit oder bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Sie gelten auch nicht bei Mängeln
an Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet werden (§ 438 Abs. 2 Nr. 1 BGB).

8. Besondere Vereinbarungen

Für Käufer, die Vollkaufleute sind, gilt ergänzend der Hamburger Futtermittel-Schlußschein Nr I a.

Geringe Abweichungen oder Änderungen im Mischverhältnis sind kein Grund zur Beanstandung.

9. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

10. Vertragssprache

Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.

11. Haftungsausschluss

Die EQUOVIS GmbH stellt auf seiner Internetpräsenz Verweise zu anderen Websites her, die von Dritten gepflegt werden. Die auf diesen Websites angebotenen Inhalte stammen nicht von der EQUOVIS GmbH und spiegeln nicht deren Meinung wieder. Die EQUOVIS GmbH betont ausdrücklich, dass sie keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der von ihr gelinkten Seiten hat. Deshalb distanziert sie sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten Seiten, auf die von ihrer Homepage aus verlinkt wird und macht sich deren Inhalte nicht zu eigen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass der User durch die Nutzung des EQUOVIS GmbH Website-Angebots auf Inhalte fremder Anbieter stoßen könnte, die dieser als anstößig oder unangemessen empfinden könnte.
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12. Urheber- und Kennzeichnungsrecht

Das Angebot auf dieser Website wird von der EQUOVIS GmbH, Industrieweg 110, 48155 Münster, E-Mail: info@equovis.de, bereitgestellt und überwacht.

Alle Daten, Informationen und das Material dieser Seite, Bildzeichen/Bilder, Illustrationen, Audio- und Videoclips, Prospekte sind durch Urheberrechte, Warenzeichen und andere Rechte bezüglich geistigen Eigentums, die von der EQUOVIS GmbH oder anderen Parteien gehalten/kontrolliert werden und für der EQUOVIS GmbH Lizenzen erteilt wurden, geschützt. Dieses Material/diese Daten dürfen weder kopiert, vervielfältigt, neu veröffentlicht, heraufgeladen (uploaded), versendet, übertragen oder in sonstiger Weise, einschließlich E-Mail und anderen elektronischen Mitteln verteilt werden. Ohne die vorherige Zustimmung der EQUOVIS GmbH ist die Änderung der Daten, Informationen und des Materials, deren Nutzung auf anderen Websites oder auf durch Netzwerk verbundene Computerumgebungen sowie deren Nutzung für andere als persönliche, nichtgewerbliche Zwecke ein Verstoß gegen Urheberrechte, Warenzeichen und anderen Eigentumsrechte und somit verboten. Zivil- und strafrechtliche Verfolgung bei Verstößen gegen die Urheberrechte behalten wir uns vor.

13. Inhalt des Onlineangebots

Die EQUOVIS GmbH ist als Internetanbieter für die eigenen Inhalte, die sie zur Nutzung bereitsstellt, nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Die EQUOVIS GmbH übernimmt jedoch keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen.
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14. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses

Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebots zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokuments in ihrem Inhalt und in ihrer Gültigkeit davon unberührt.

15. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Warengeschäft unwirksam sein, dann wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.

Der unwirksame Teil ist durch diejenige Regelung zu ersetzen, die dem Inhalt der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.